Arbeitsrecht

Schon der Begriff „Schwarzarbeit“ macht den arbeitsrechtlichen Bezug klar. Schliesslich stellt jede illegale Beschäftigung einen Verstoss gegen Arbeitsrecht dar.

Arbeitnehmerüberlassung

Die (legale) Arbeitnehmerüberlassung hat sich als Mittel für flexiblen Personaleinsatz auf dem Markt durchgesetzt. Sie leistet vor allem einen Beitrag zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und hat für den Entleiher von Arbeitskräften nicht unerhebliche wirtschaftliche Vorteile, wenn er z. B. vorübergehende Personalengpässe zu überbrücken hat oder wenn für ein spezielles Projekt Fachkräfte benötigt werden, deren dauerhafte Einstellung nicht möglich ist. Weiterlesen…

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Crowdworking

Unternehmen zerlegen Arbeiten in kleine Projekte und vergeben sie für oft geringe Honorare an Freie – Crowdworking nennt sich das. Was wird aus den Arbeitnehmern? Früher gab es Outsourcing, die Verlagerung von Unternehmensteilen nach Osteuropa oder Asien. Heute gibt es „Crowdsourcing“, oft auch „Crowdworking“ oder „Gig-Economy“ genannt, die Verlagerung von Arbeit auf Menschen in der ganzen Welt.

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Mindestlohn

Alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (Brutto-Stundenlohn). Alle Arbeitgeber sind zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet.

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