Ausländerbeschäftigung

Angesichts der sich verschärfenden Knappheit an Fachpersonal spielt die Beschäftigung von Ausländern in Deutschland eine zunehmend grosse Rolle. Um sich nicht dem Vorwurf der Schwarzarbeit durch illegale Ausländerbeschäftigung auszusetzen, ist einiges zu beachten.

Schwarzarbeit umfasst auch die illegale Beschäftigung von Ausländern. Handelt es sich nicht um einen Bürger aus einem anderen EU-Staat, einem EWR-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz, so spielt Aufenthaltsrecht eine wesentliche Rolle. Die Vermeidung von Schwarzarbeit umfasst daher auch die Einhaltung der Vorschriften aus dem Aufenthaltsrecht und Ausländerrecht über das Recht, einer Arbeit nachzugehen.

Bei Ausländern, die in einem anderen EU-Staat, einem EWR-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz wohnen (ungeachtet der Staatsangehörigkeit), sind die Vorschriften über Personalentsendung und Sozialversicherung relevant.

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