Schwarzarbeit

Beiträge rund um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Deutschland, Beschäftigung von Freelancern, Vermeiden von Scheinselbständigkeit, zu Leiharbeit und Temporärarbeit, Beschäftigung von Ausländern und Entsendung von Personal ins Ausland.

Schwarzarbeit leistet u.a., wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

  • als Arbeitgeber oder Unternehmer seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergeben- den sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Bei- trags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  • als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steu- erlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes nicht nachgekommen ist,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als ste- hendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Illegale Beschäftigung ist gegeben, wenn

  • Ausländer nicht mit dem erforderlichen Aufent- haltstitel und zu ungünstigeren Arbeitsbedin- gungen als vergleichbare Arbeitnehmer be- schäftigt werden,
  • Arbeitnehmer einem Entleiher ohne die erfor- derliche Erlaubnis nach dem Arbeitnehmer- überlassungsgesetz zur Arbeitsleistung über- lassen werden,
  • die Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des AEntG nicht eingehalten werden.

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