Sozialversicherungsrecht

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirken sich hauptsächlich auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts aus, insbesondere bei der Frage ob Sozialversicherungspflicht vorliegt und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind, sei es bei der Beschäftigung von Freelancern oder der Beurteilung von Scheinselbständigkeit, sei es bei der Entsendung von Personal ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland.

Künstlersozialabgabe

Viele Unternehmer sind überrascht, dass sie von Gesetz wegen für manchen von Ihnen erteilten Auftrag die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten hätten. Die Künstlersozialkasse erfasst selbstständige Künstler und Publizisten. Und die Künstlersozialabgabe hat nicht der Versicherte, sondern der Auftraggeber zu entrichten. Auch Unternehmen, die nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen – etwa zur Erstellung von Webseiten oder Broschüren -, müssen die Künstlersozialabgabe zahlen.

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