Das kommt neu bei der Entsende-Richtlinie
Um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer, also Arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland geschickt werden, zu erreichen, hat die Europäische Union eine Revision der EU-Entsenderichtlinie beschlossen, die die Mitgliedstaaten bis 30. Juli 2020 in ihren nationalen Gesetzen umsetzen müssen. Das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun Eckpunkte vorgestellt, wie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Deutschland überarbeitet werden soll.