Statusfeststellung

Die Statusfeststellung bezeichnet die Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt.

Die Abgrenzung von selbstständiger und abhängiger Beschäftigung hat eine gesamtgesellschaftliche Tragweite: Durch die Abgrenzungskriterien wird be-stimmt, welche Personen und Gruppen in die gesetzlichen Sozialversicherun-gen einbezogen werden. Somit hängt auch die Stabilität gesetzlicher Siche-rungssysteme vom Aufnehmen oder nicht Einbinden von Personen und Gruppen in die Sozialversicherungszweige ab.

Die Abgrenzungskriterien erfüllen zudem eine arbeitsrechtliche Schutzfunktion zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit. Durch die Statusprüfung soll vermieden werden, dass sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer sozialen Verantwortung entziehen und Menschen in die prekäre (Solo-)Selbstständigkeit drängen, um Lohnnebenkosten zu sparen.

In der Praxis erweisen sich die im Gesetz normierten Abgrenzungskriterien für Selbstständige jedoch als problematisch. So führen die Prüfverfahren bei gleichartigen Aufträgen oft-mals zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Gefahr, den Selbstständigen- bzw. Auftraggeber-Status aberkannt zu bekommen, ist besonders bei Solo-Selbstständigen mit wenigen Auftraggeberinnen und Auftraggebern allgegenwärtig. Diese Rechtsunsicherheit erzeugt für alle Beteiligten wirtschaftliche Risiken, die für viele Selbstständige zu einer erheblichen Belastung geworden sind. Insbesondere dann, wenn ein Verlust der Selbstständigkeit bzw. des Auftraggeber-Status zu einer Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen führt.

Bundessozialgericht: Honorarärzte sind keine freien Mitarbeiter

Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden, dass Honorarärzte regelmässig keine freien Mitarbeiter, sondern sozialversicherungspflichtig sind. Daraus ergeben sich vielfältige Folgerungen bei Sozialversicherung und Steuern. Vor allem ist schnelles Handeln gebeoten, um wirtschaftliche und rechtliche Nachteile zu vermeiden.

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