Steuerrecht

Finanzgerichts-Akte

Schwarzarbeit ist regelmässig auch auf die Umgehung von Steuern gerichtet und hat somit stets einen steuerlichen Bezug. Wer zum Beispiel einen Scheinselbständigen beschäftigt, wird von diesem in der Regel Rechnungene rhalten und verbuchen und dabei die darin ausgewiesene Umsatzsteuer (zu UNrecht) als Vorsteuer abziehen. Lohnsteuer hingegen wird umgangen.

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