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Bundesfinanzminister Scholz gab sich kämpferisch, als er am 20.2.2019 ankündigte, die Bundesregierung werde jetzt ganz gezielt und viel stärker als bisher gegen Schwarzarbeit, Tagelöhnerstrich, Scheinrechnungen und das Erschleichen von Sozialleistungen wie Kindergeld vorgehen. Zugleich sollen Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen durchgesetzt und Matratzenlager auf Baustellen verhindert werden. Er werde „dafür Sorge tragen, dass Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt wiederhergestellt werden“.
Die Bundesregierung verkündet das Ziel, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Teil der Zollverwaltung (FKS) bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit weiter zu stärken. Diese haben gravierende Beitragsausfälle in der Sozialversicherung und Ausfälle bei den Steuereinnahmen zur Folge und vermindern die Schutzrechte und Sozialleistungsansprüche der Betroffenen. Darüber hinaus beeinträchtigen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit den Wettbewerb. Gesetzestreue Unternehmen können im Wettbewerb gegen die oft erheblich günstigeren illegal handelnden Anbieter nicht bestehen und werden in ihrer Existenz bedroht. Dies führt zum Verlust von legalen Arbeitsplätzen und verhindert die Schaffung neuer legaler Arbeitsplätze. Zusätzlich schädigen illegale Beschäftigungsverhältnisse rechtstreue Arbeitgeber und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen die entstehenden Ausfälle ausgleichen müssen. Im Bereich des Kindergeldes hat seit mehreren Jahren die missbräuchliche Beantragung in organisierter Form zugenommen.

Künftig wird auch das leichtfertige Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen strafbar sein. Die Vorschrift ist an die leichtfertige Steuerverkürzung angelehnt. Es wird sich zeigen, ob der praktische Bedarf für das das leichtfertige Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ebenso gering sein wird. Jedenfalls sind praktische Probleme, den Vorsatz zu bejahen, nicht bekannt.
Mehr Eingriffsrechte und mehr Personal
Dazu legt der Bundesfinanzminister den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vor. Mit diesem Gesetz wird die FKS zukünftig insbesondere in die Lage versetzt, nicht nur – wie bisher – Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern auch Fälle zu prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen, oder bei denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten.
Mit dem Gesetz sollen die Befugnisse und Eingriffsrechte des Zolls deutlich vertieft werden. Die Zollverwaltung soll in zahlreichen Fällen tätig werden können, insbesondere im Hinblick auf:
- Scheinarbeit oder vorgetäuschte selbstständige Beschäftigung,
- Unterstützung der Familienkassen bei der Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch,
- Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhner-Börsen,
- Arbeitsausbeutung und damit verbundener Menschenhandel,
- Angebote von Schwarzarbeit in Zeitungen, Zeitschriften und Online-Plattformen,
- Missbräuchliche Unterkunftsbereitstellung, beispielsweise in Abrisshäusern.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll ähnlich wie die Strafsachen- und Bussgeldstellen der Finanzämter in eigenen Verantwortung Strafverfahren führen, nämlich wenn einzig um Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen als Straftat geht.
Aufstockung des Personals
Die bUndesregierung kündigte an, das Personal beim Zoll bis 2030 von derzeit 7900 auf dann rund 13 000 Mitarbeiter aufzustocken. In Deutschland ist die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ beim Zoll für die Kontrolle des Arbeitsmarktes und der Sozialleistungen zuständig. Allein in den beiden vergangenen Jahren haben Zollbeamte Schäden von 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt. Mutmasslich liegt die Dunkelziffer weitaus höher.
Kampf gegen Kindergeldmissbrauch
Im gleichen Zuge will die Bundesregierung den Kindergeldmissbrauch bekämpfen, und zwar insbesondere in Form des Bezugs durch Ausländer, die eine Tätigkeit in Deutschland nur vorgeben. Mit Blick auf die Bekämpfung eines solchen Kindergeldmissbrauchs werden mit diesem Gesetz
- eine stärkere Verknüpfung des Kindergeldanspruchs mit dem Freizügigkeitsrecht geregelt,
- eine eigene Prüfungskompetenz innerhalb der Familienkasse gestärkt und
- ein Leistungsausschluss für neu zugezogene, nicht erwerbstätige Unionsbürger in den ersten drei Monaten geregelt.
Zudem soll den Familienkassen die Möglichkeit eingeräumt werden, laufende Kindergeldzahlungen bei begründetem Zweifel einzustellen.