Flüchtlinge am Arbeitsmarkt

Die Beschäftigungsquote von Personen aus den Hauptasylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) am Arbeitsmarkt beträgt 27,8 %. 220.000 Personen aus diesen Ländern gingen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Das teilt die Bundesregierung in einer parlamentarischen Antwort (BT-Drs. 19/6369) unter Hinweis auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit mit.

Auf Personen mit einer Staatsangehörigkeit der acht genannten Länder entfielen im Zeitraum Januar bis Oktober 2018 mehr als 82 Prozent der positiven Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Mehr als 87 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kontext Fluchtmigration im Monat August 2018 haben eine Staatsangehörigkeit eines dieser acht Länder.

Im März 2018 gab es 220.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer. Davon waren 104.000 oder 47 % in einer Tätigkeit als Helfer beschäftigt, 92.000 oder 42 % in einer fachlich ausgerichteten Tätigkeit beschäftigt, 7.000 oder 3 % waren als Spezialisten und 16 000 oder 7,5 % als Experten tätig.

Von den 220 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte waren 147.000 vollzeitbeschäftigt und 73 000 teilzeitbeschäftigt. Darüber hinaus gab es 66.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte.

Im März 2018 gab es 662.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer
Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer. Darunter waren 96.000 erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte, von denen 45.000 Personen ein Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hatten. Im März 2015 gab es 32.000 erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer, darunter 13.000 Personen mit Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.







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