Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

Für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gelten folgende speziellen Regelungen, die darauf zielen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verhindern und zu bekämpfen:

Die Gastronomie und die Hotellerie sind Branchen, bei denen der Gesetzgeber eine erhöhte Gefahr von Schwarzarbeit sieht – daher gelten für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe einige spezielle Vorschriften

Für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gelten folgende speziellen Regelungen, die darauf zielen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verhindern und zu bekämpfen:

Seit dem 1.1.2015 gilt der Mindestlohn im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Tarifvertragsparteien haben in den Bundesländern für diese Branche unterschiedliche Tarifverträge abgeschlossen. Die Untergrenze der Gehälter wird aber durch das Mindestlohngesetz und deren Ausnahmen definiert. Danach beträgt der Mindestlohn aktuell 9,19 Euro.

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