
Das Gebäudereinigungsgewerbe ist eine der Branchen, bei der der Gesetzgeber eine erhöhte Gefahr von Schwarzarbeit sieht – daher gelten für die Gebäudereinigungs branche einige spezielle Vorschriften
Für die Gebäudereinigungsbranche gelten folgende speziellen Regelungen, die darauf zielen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verhindern und zu bekämpfen:
- Umkehr der Steuerschuldnerschaft für die Umsatzsteuer bei Bauleistungen, § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG
- Sofortmeldepflicht nach Beschäftigungsantritt nach 28a IV Nr. 2 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV)
- Pflicht zum Mitführen der Ausweispapiere, § 2a SchwarzArbG
- Mindstlohn / Mindestarbeitsbedingungen:
- Zeitaufschrieb, § 17 MiLoG
- Meldepflicht vor Arbeitsbeginn für ausländische Unternehmer, § 16 MiLoG
- zahlreiche für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge nach § 3 AEntG