Paketzusteller sind ein Teil der KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste)

Paketzusteller sind ein Teil der KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste)

Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP)

Für die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste), darunter insbesondere die Paketbranche, gelten folgende speziellen Regelungen, die darauf zielen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verhindern und zu bekämpfen, vora llem das Paketboten-Schutz-Gesetz.

So soll das Paketboten-Schutz-Gesetz funktionieren (Quelle: BMAS)

Die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste), darunter insbesondere die Paketbranche, wächst vor dem Hintergrund des zunehmenden Onlinehandels stark an. Die Politik sieht den Arbeitsmarkt in der Paketbranche zweigeteilt und hat deshalb Handlungsbedarf verortet. Auf der einen Seite gibt es Paketdienste mit fest angestellten Mitarbeitern, auf der anderen Seite gibt es Paketdienste, die praktisch ausschließlich mit Nachunternehmern arbeiten. Hier komme es, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), häufig zu Verstößen gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten, im Speziellen gegen die Pflicht zur korrekten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Nachunternehmer. Erkenntnisse der Zollverwaltung, unter anderem aus Schwerpunktprüfungen, lassen hier zum Teil auf kriminelle Strukturen schließen, auch unter der Verwendung von Nachunternehmerketten.

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienste gesehene Handlungsbedarf führte zum Erlass des Paketboten-Schutz-Gesetzes vom 15.11.2019. Es trat per 23.11.2019 in Kraft.

Das Paketboten-Schutz-Gesetzes führt eine Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die KEP-Branche nach dem Vorbild der bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft ein.

Im Übrigen ist die KEP-Branche dem Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe zuzuordnen. damit gelten auch die für Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe geltenden folgenden speziellen Regelungen, die darauf zielen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verhindern und zu bekämpfen:

Als Reaktion auf die im Februar 2019 durchgeführte Grossrazzia bei Paketzustellern kündigte der Bundesarbeitsminister am 4.3.2019 an, die Nachunternehmerhaftung auch auf die Paketbranche ausweiten zu wollen. Damit tragen Unternehmen auch Verantwortung dafür, dass Subunternehmer Sozialabgaben für ihre Angestellten zahlen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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