Schwarzarbeit zieht die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und auch von Steuern nach sich

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Mindestlohn gilt auch für Familienangehörige

Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt Sozialversicherungsschaden von über 17.000 Euro

Die Erfahrung, dass der Mindestlohn auch für im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder zu zahlen ist, musste der Betreiber eines Getränkemarkts aus dem Landkreis Tirschenreuth machen.

Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstsitz Hof – stellten im Rahmen einer Geschäftsprüfung fest, dass die Ehefrau des Marktbetreibers in der Firma angestellt war, ohne den ihr zustehenden Mindestlohn zu erhalten. Der ihr vorenthaltene Mindestlohn belief sich auf circa 44.000 Euro. Für die Sozialversicherungen ergab sich daraus ein Schaden in Höhe von rund 17.200 Euro.

Außerdem beschäftigte der Firmeninhaber eine Arbeitnehmerin, die Leistungen der Agentur für Arbeit bezog, ihr Beschäftigungsverhältnis aber nicht anzeigte.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsmann zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 5.100 Euro. Neben den Verfahrenskosten muss der Beschuldigte auch noch für den entstanden Schaden aufkommen.

Quelle: Pressemitteilung des Zolls, 29.4.2019

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