Im vergangenen Jahr gab es 119.541 Missbrauchsfälle von Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch. Damit hat sich die Zahl gegenüber 2016 (121.464 Fälle) nur unwesentlich verändert. Das geht aus der Antwort ( 19/5424) der Bundesregierung vom 7.11.2018 auf eine Kleine Anfrage ( 19/4649) der FDP-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass in 4.400 Fällen der Missbrauch auf bandenmäßige Kriminalität zurückgeht, der sich zum Großteil auf Ballungsräume konzentriert. Dadurch sei nach Schätzungen der
Bundesagentur für Arbeit ein Schaden von 50 Millionen Euro entstanden, schreibt die Regierung.