Das Prostitutionsgewerbe ist eine der Branchen, bei der der Gesetzgeber eine erhöhte Gefahr von Schwarzarbeit sieht – daher gelten für das Prostitutionsgewerbe einige spezielle Vorschriften
Für das Prostitutionsgewerbe gelten folgende speziellen Regelungen, die darauf zielen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verhindern und zu bekämpfen:
- Sofortmeldepflicht nach Beschäftigungsantritt nach 28a IV Nr. 2 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV)
- Pflicht zum Mitführen der Ausweispapiere, § 2a SchwarzArbG
- Mindstlohn / Mindestarbeitsbedingungen:
- Zeitaufschrieb, § 17 MiLoG
- Meldepflicht vor Arbeitsbeginn für ausländische Unternehmer, § 16 MiLoG
- § 3 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG