Zoll – Bonn, 12. Dezember 2018
Bei bundesweiter Schwerpunktprüfung 454 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und 1.350 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt
Der Zoll bekämpft weiterhin mit Nachdruck die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Am 4. Dezember 2018 haben bundesweit 2.216 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls und 75 Bedienstete anderer Behörden die Einhaltung der Lohnuntergrenze geprüft. Die Lohnuntergrenze gilt für alle in Deutschland beschäftigten Leiharbeitnehmer und findet ebenfalls Anwendung auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Verleiher und seinen im Inland beschäftigten Leiharbeitnehmern. Gegenstand der Prüfungen war auch, ob Leistungen zu Unrecht bezogen wurden.
Im Rahmen der Schwerpunktprüfung wurden 454 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und 1.350 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Verleihern mit Verleiherlaubnis durchgeführt.
Bisherige Erkenntnisse führten dazu, dass bereits 36 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet wurden. Festgestellt wurden vor allem ausländerrechtliche Verstöße, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, die Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung sowie Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. In nur drei Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichteinhaltung der Lohnuntergrenze eingeleitet.
In 451 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen (55,2 %) betreffen diese auch sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten (14,4 %) und illegale Ausländerbeschäftigung (7,5 %). Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.