Schwarzarbeit durch Leiharbeit

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Leiharbeit birgt ein grosses Risiko von Schwarzarbeit, und zwar in Form von illegaler Arbeitnehmerüberlassung. Die Überlassung von Arbeitnehmern bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis bedarf der Verleiher, bei dem die Leiharbeiter unter Vertrag stehen. Liegt diese nicht vor, ist diese Leiharbeit ungesetzlich. Das hat auch weitreichende Folgen für den Entleiher, also dem, bei dem die Leiharbeiter tätig werden.

Was ist Leiharbeit?

Bei der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelten Arbeitnehmerüberlassung (umgangsprachlich: „Leiharbeit“) überlässt der Vertragsnehmer (Verleiher) einem Auftraggeber (Entleiher) Leiharbeitnehmer (umgangsprachlich: „Leiharbeiter“). Die Leiharbeiter kann der Entleiher faktisch wie eigene abhängig Beschäftigte in seinem Betrieb einsetzen. Die Leiharbeiter stehen im Dienst des Entleihers und unterliegen vor Ort auch dessen fachlichen Weisungen.

Worin liegt der Vorteil von Leiharbeit?

Der Sinn von Leiharbeit besteht darin, dass sich ein Unternehmer (der Entleiher) kurzfristig beziehungsweise vorübergehend mit Personal eindecken kann, ohne selbst Personen anstellen zu müssen. Im Laufe der Zeit sind andere Aspekte hinzugetreten, die oftmals auf divergierende Regelungen für das eigene Personal und die Leiharbeiter zurück zu führen sind. Beispielsweise sind hier abweichende Tarifbestimmungen zu nennen, die Leiharbeit nicht allein flexibler, sondern auch günstiger macht. Diese Divergenzen zu beseitigen ist das Ziel diverser Gesetzgebungsinitiativen.

Wann ist Leiharbeit Schwarzarbeit?

Leiharbeit ist Schwarzarbeit, wenn der Verleiher über keine Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung verfügt. Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig. Verfügt der Verleiher nicht über eine solche Erlaubnis, so ist die Arbeitnehmerüberlasssung illegal.

Illegal kann die Arbeitnehmerüberlassung jedoch auch dann sein, wenn der Verleiher zwar eine Erlaubnis hat, jedoch im konkreten Fall nicht nutzt, weil man nicht von Leiharbeit ausgeht. Das betrifft vor allem die Fälle, in denen die Arbeitskräfte als Lohnunternehmer auf Werkvertragsbasis zum Einsatz kommen. Für den Fall, dass der vermeintliche Werkvertrag irrigerweise nicht als solcher zu beurteilen ist (also die Rentenversicherungsträger von einer abhängigen Beschäftigung ausgehen), war es üblich, eine sog. Vorratserlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung vorzuhalten. Dieser Weg ist seit einer Gesetzesänderung in 2017 versperrt: Einen Irtrtum über die Qualifikation des Auftrags- beziehunsgweise Arvbeitsverhältnisses fängt die vorliegende Erlaubnios nicht mehr auf.

Wann braucht man eine Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung?

Im Grundsatz ist jede Arbeitnehmerüberlassung erlaubnispflichtig. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht allerdings Ausnahmen vor.

Gilt das auch, wenn Arbeitnehmer kurzfristig bei einem anderen Unternehmen eingesetzt werden?

Auch der kurzfristige Einsatz von Arbeitskräften bei einem anderen Unternehmen ist Leiharbeit, für das die Regeln des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nebst der Erlaubnispflicht gelten. Eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht besteht aber für den kurzfristigen Einsatz von Arbeitkräften bei einem Unternehmen dergleichen Branche. Ebenso gibt es eine Ausnahme, wenn es sich bei dem anderen Unternehmen um eines handelt, das mit dem Arbeitgeber zum selben Konzern gehört.

Gilt das auch, bei der Beschäftigung von Arbeitern aus dem Ausland?

Die Bestimmungen über die Arbeitnehmerüberlassung gelten auch für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus dem Ausland. Entscheidend ist, ob die Beschäftigung im Inland ausgeübt wird.

Betrifft Sie das Thema Arbeitnehmerüberlassung Unternehmen?

Das Thema Arbeitnehmerüberlassung ist dann für Ihr Unternehmen grundsätzloich von Bedeutung, wenn Sie in Ihrem Unternehmen externe Dienstleister einsetzen. Beauftragt ein Unternehmen einen Subunternehmer mit Dienstleistungen oder Werkleistungen und wird der Auftrag so durchgeführt, dass dessen Arbeitskräfte vom Auftraggeber Weisungen erhalten oder mit dortigen Arbeitsmitteln den Auftrag verrichten, so kann ein – oftmals unerkannter – Fall der Leiharbeit vorliegen. Es liegt dann eine Divergenz zwischen der vertraglichen Abrede und der tatsächlichen Durchführung vor.

Wer kontrolliert Arbeitnehmerüberlassung?

Die Einhaltung der Bestimmungen über die Leiharbeit überwacht der Zoll. Ihm arbeiten aber die sog. Zusammenarbeitsstellen zu, wie der Betriebsprüfungsdienst der Deutsche Rentenversicherung und die Arbeitsagenturen.

Welche Folgen hat illegale Arbeitnehmerüberlassung?

Zunächst einmal stellt die illegale Arbeitnehmerüberlassung selbst eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbussen bis zu EUR geahndet werden. Diese treffen sowohl den Verleiher als auch den Entleiher.

Mit der illegalen Arbeitnehemrüberlassung können aber Straftatbestände wie das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und die Lohnsteuerhinterziehung einhergehen.

Darüber hinaus können dem Entleiher empfindliche Nachforderungen an Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuern drohen, wenn der Verleiher diese nicht beglichen hat. Das ist vor allem in Fällen relevant, wo ausländisches Personal in inländischen Betrieben eingesetzt wird.

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