Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe

Für das Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe gelten folgende speziellen Regelungen, die darauf zielen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verhindern und zu bekämpfen

Für das Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe gelten folgende speziellen Regelungen, die darauf zielen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verhindern und zu bekämpfen:

Als Reaktion auf die im Februar 2019 durchgeführte Grossrazzia bei Paketzustellern kündigte der Bundesarbeitsminister am 4.3.2019 an, die Nachunternehmerhaftung auch auf die Paketbranche ausweiten zu wollen. Damit tragen Unternehmen auch Verantwortung dafür, dass Subunternehmer Sozialabgaben für ihre Angestellten zahlen. Die Ankündigung wird mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz umgesetzt, das am 23.11.2019 in Karft trat.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bitte folgen oder weitersagen

RSS
EMAIL
TWITTER
Follow Me
LINKEDIN

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen