Wer schwarz arbeitet und arbeiten lässt, zielt in der Regel darauf ab, neben Sozialversicherungsbeiträgen auch Steuern zu umgehen. Regelmässig kommt es zur Hinterziehung von Lohnsteuer, die auf die Schwarzlöhne zu entrichten ist.
In anderen Fällen kaufen Unternehmer Scheinrechnungen ein, um Schwarzlohnzahlungen abzudecken. Auch solche Abdeckrechnungen führen regelmässig zu Umsatzsteuerhinterziehungen.
Im Falle von Scheinselbständigkeit erteilen die vermeintlich Selbständigen zudem umsatzsteuerliche Rechnungen, aus denen der Rechnungsempfänger dann noch die darin ausgewiesene Umsatzsteuer als unrechtmässig Vorsteuer zieht