Bundessozialgericht: Honorarärzte sind keine freien Mitarbeiter
Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden, dass Honorarärzte regelmässig keine freien Mitarbeiter, sondern sozialversicherungspflichtig sind. Daraus ergeben sich vielfältige Folgerungen bei Sozialversicherung und Steuern. Vor allem ist schnelles Handeln gebeoten, um wirtschaftliche und rechtliche Nachteile zu vermeiden.