Bundesregierung: Keine Sonderregeln für IT-Freelancer
Die Bundesregierung lehnt eine auf Berufsgruppen oder Branchen – konkret IT-Freelancer – abzielende Gestaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Maßnahmen ab.
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Auf Crowdworking-Plattformen finden sich fliessige Bienen für viele Arbeiten. Unternehmen zerlegen Arbeiten in kleine Projekte
Der Beschäftigung eines freien Mitarbeiters, eines Subunternehmers oder Nachunternehmers muss eine sorgfältige Prüfung vorangehen, ob
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