Keine Durchsuchung bei Schwarzarbeitskontrollen
Erscheint die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Prüfung, so hat sie ein Betretensrecht und ist befugt, in den entsprechenden Räumlichkeiten Einsicht in die Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen zu nehmen. Sie dürfen nur Einsicht in die Unterlagen nehmen , diese aber nicht beschlagnahmen.