Künstlersozialabgabe
Viele Unternehmer sind überrascht, dass sie von Gesetz wegen für manchen von Ihnen erteilten Auftrag die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten hätten. Die Künstlersozialkasse erfasst selbstständige Künstler und Publizisten. Und die Künstlersozialabgabe hat nicht der Versicherte, sondern der Auftraggeber zu entrichten. Auch Unternehmen, die nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen – etwa zur Erstellung von Webseiten oder Broschüren -, müssen die Künstlersozialabgabe zahlen.