Einsatzfahrzeug des Zolls für die Finanzkontrole Schwarzarbeit

Einsatzfahrzeug des Zolls für die Finanzkontrole Schwarzarbeit

Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit?

Inhalt

Der Gesetzgeber hat die Bekämpfung der Schwarzarbeit schwerpunktmässig in die Hände der Zollverwaltung gelegt. Die Aufgaben der Zollverwaltung nimmt dort die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wahr. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist keine selbständige Behörde, sondern eine Dienststelle der Zollverwaltung.

Aufklären von Schwarzarbeitsfällen

Grundlage für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Darin sind der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) Prüfungsauf- gaben sowie Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse zugewiesen worden.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit handelt als Polizeibehörde. Sie nimmt ohne Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit Prüfungen vor. Bei diesen Prüfungen haben die Zollbeamten sehr weitgehende Befugnisse. Die Zollbematen sollen eine effektive Handhabe haben, um Schwarzarbeit aufzudecken. Nach dem Gesetz dürfen sie dazu Grundstücke und Räume betreten, auf bzw. in denen Arbeiten verrichtet werden. Die Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dürfen Geschäftsunterlagen einsehen, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen können. Solange die Zollbeamten prüfen, ob überhaupt ein Arbeit ausgeführt wird, die gegen ein Gesetz verstösst, stehen ihnen nur diese Kontrollrechte vor Ort zu. Beschlagnahmen sind in dem Stadium nicht zulässig.

Die FKS prüft nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG:

  • die  Einhaltung  der  sozialversicherungsrechtlichen  Meldepflichten  des Arbeitgebers nach § 28a Sozialgesetzbuch IV (SGB IV)
  • im Zusammenhang mit Dienst- und Werkleistungen den Missbrauch von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III (SGB II und III) sowie dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
  • die Bescheinigung der Angaben des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB III
  • ob Arbeitgeber bestimmter Branchen den Tag des Beginns des Beschäfti- gungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung gemeldet haben, sogenannte Sofort- meldung
  • ob die Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder nach dem Arbeitnehmerüber- lassungsgesetz (AÜG) eingehalten werden oder wurden
  • ob bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmi- gungen bzw. Aufenthaltstitel vorliegen
  • die Einhaltung der steuerlichen Pflichten

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Zeigen sich bei einer Prüfung Anhaltspunkte für Schwarzarbeit, so hat die Zollbehörde die sog. Zusammenarbeitsstellen zu informieren. Die Zusammenarbeitsstellen sind die für den jeweils betroffenen Teilbereich originär zuständigen Behörden und Stellen, zB die Bundesagentur für Arbeit, die Betriebsprüfung der Deutsche Rentenversicherung, die Bundesanstalt für Güterverkehr und die Gewerbebehörden.

Sobald die Anhaltspunkte für eine mögliche Schwarzarbeit die Schwelle zum Anfangsverdacht erreichen oder übersteigen, endet die Prüfung. Es ist dann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Den Zollbeamten stehen dann die schärferen Instrumente des Strafverfahrens zu. Zugleich hat sie den einer Tat Verdächtigen über seine Rechte zu unterrichten.

In der Praxis zeigt sich, dass der Übergang von der Prüfung zum strafrechtlichen Ermittlungshandeln fliessend ist, ob rechtsmässig oder nicht, soll dahinstehen. Jedenfalls handeln die Zollbeamten nicht stets in der gebotenen Eindeutigkeit.

Bitte folgen oder weitersagen

RSS
EMAIL
TWITTER
Follow Me
LINKEDIN

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen