Geschäftsreisen von Arbeitnehemrn in der EU sind Personalentsendungen

Wie viele entsandte Arbeitnehmer gibt es in der EU?

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Mehr als zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden nach EU-Angaben im Jahr 2015 entsandt. Die Zahl ist seit 2010 kontinuierlich gestiegen. Typischerweise sind bestimmte Branchen deutlich stärker betroffen als andere: 42 Prozent der entsandten Beschäftigten arbeiten auf dem Bau, ein knappes Viertel in der Industrie. Weitere 13,5 Prozent verteilen sich auf die Pflegebranche sowie Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen; etwa zehn Prozent sind in sonstigen Dienstleistungen aktiv.

Was versteht man unter entsandten Arbeitnehmern?

Die Entsendung von Arbeitnehmern ist eine spezifische Form der grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitskräften, die für den freien Dienstleistungsverkehr, einem der Eckpfeiler des Binnenmarkts, sehr wichtig ist. Unternehmen können in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen erbringen, ohne sich dort auch niederlassen zu müssen. Sie müssen dafür aber in der Lage sein, ihre Arbeitnehmer in diesen Mitgliedstaat zu entsenden, damit diese dort die Dienstleistungen erbringen können.

Entsandte Arbeitnehmer sind rechtmäßig in einem Mitgliedstaat beschäftigt und werden von ihrem Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum in einen anderen Mitgliedstaat geschickt, in dem der Arbeitgeber eine Dienstleistung erbringt. Entsandte Arbeitnehmer werden nicht in den Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes integriert und bleiben weiterhin dem System der sozialen Sicherheit des Herkunftslandes angeschlossen.

Neben rein wirtschaftlichen Gründen werden Entsendungen auch genutzt, um Fachkräftemangel zu beheben und den Bedarf an hochqualifiziertem Personal zu decken.

Entsandte Arbeitnehmer sind nicht mit mobilen EU-Arbeitnehmern zu verwechseln. Dabei handelt es sich um die häufigste Form der Arbeitskräftemobilität. Mobile EU-Arbeitnehmer begeben sich in einen anderen Mitgliedstaat, um sich dort längerfristig oder dauerhaft niederzulassen und zu arbeiten. Für sie gelten dieselben Rechte und Pflichten wie für die Bürger des Aufnahmelandes sowie dessen System der sozialen Sicherheit.

Die Entsendung von Arbeitnehmern kommt in bestimmten Branchen häufig vor: So entfallen auf den Industriesektor 69,1 Prozent aller Entsendungen (und auf das Baugewerbe im Speziellen 45 Prozent). Darauf folgen Dienstleistungen mit 29,4 Prozent (darunter zum Beispiel das Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen) und die Landwirtschaft bzw. Fischerei mit 1,5 Prozent.

Die Balance von Dienstleistungsfreiheit und Schutz der Arbeitnehmerrechte

Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern stammt aus dem Jahr 1996. Sie enthält eine Reihe von Mindestbedingungen, einen „harten Kern“ von Arbeitnehmerrechten, wie Mindestlohnsätze, Höchstarbeitszeiten, bezahlter Mindestjahresurlaub oder Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften durch Leiharbeitsunternehmen, auf die die entsandten Arbeitnehmer Anspruch haben.

Im Laufe der vergangenen 20 Jahre hat sich die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Lage in der Europäischen Union jedoch stark verändert und eine Überarbeitung der derzeitigen Bestimmungen erforderlich gemacht. Lohnunterschiede und divergierende Gesamtlohnkosten konnten finanzielle Anreize für die Entsendung von Arbeitnehmern schaffen. Rechtsunsicherheit und Schlupflöcher in den Bestimmungen haben zudem zu einem Anstieg von „kreativen“ missbräuchlichen und betrügerischen Praktiken wie beispielsweise die Nutzung von Briefkastenfirmen oder „fingierten“ Untervergabeketten geführt, die die Ausbeutung entsandter Arbeitnehmer nach sich zieht.

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