Das Baugewerbe ist eine der Branchen, bei der der Gesetzgeber eine erhöhte Gefahr von Schwarzarbeit sieht – daher gelten für die Baubranche einige spezielle Vorschriften
Für die Baubranche gelten folgende speziellen Regelungen, die darauf zielen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verhindern und zu bekämpfen:
- Steuerabzug bei Bauleistungen (Bauabzugssteuer), §§ 48 – 48d EStG
- Umkehr der Steuerschuldnerschaft für die Umsatzsteuer bei Bauleistungen, § 13b II Nr. 4 UStG
- Generalunternehmerhaftung, § 28e IIIa Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV)
- Sofortmeldepflicht nach Beschäftigungsantritt nach 28a IV Nr. 2 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV)
- Pflicht zum Mitführen der Ausweispapiere, § 2a SchwarzArbG
- Mindestlohn / Mindestarbeitsbedingungen:
- Zeitaufschrieb, § 17 MiLoG
- Meldepflicht vor Arbeitsbeginn für ausländische Unternehmer, § 16 MiLoG
- zahlreiche für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge nach § 3 AEntG
- Sozialkasse für das Baugewerbe (SoKa-Bau)