Berufsbildungsgesetz: Neuer Mindestlohn für Azubis

Azubis, die 2020 mit der Ausbildung beginnen, dürfen sich über eine bessere Bezahlung freuen. Das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG), das am 1.1.2020 in Kraft getreten ist, sieht einen Azubi-Mindestlohn von monatlich 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr vor. 

Die Bundesregierung will mit dem Mindestlohn die Attraktivität der Berufsausbildung erhöhen und die Abbruchquote in der Ausbildung verringern. Jeder Azubi, der im kommenden Jahr 2020 eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird es eine höhere Ausbildungsvergütung geben. Ab 2024 soll die Azubi-Mindestvergütung dann automatisch entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen angepasst werden.

Pech haben diejenigen, die sich heute schon in einer Ausbildung befinden: Sie profitieren nicht von der Neuregelung. Außerdem sind Ausnahmen von der Mindestvergütung möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen.

Rechnerisch könnten rund 89.000 junge Menschen vom neuen Lehrlings-Mindestlohn profitieren. So viele Azubis verdienten jedenfalls nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit Ende 2018 weniger als 500 Euro im Monat, viele davon sogar weniger als 400 Euro. In bestimmten Berufen wie dem Friseurhandwerk und vor allem im Osten bekommen Azubis bisher besonders wenig Geld.

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