Gewerbliche Arbeitnehmer in Baubetrieben haben Anspruch auf einen Mindestlohn, der über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegt. Wie hoch er aktuell ist und wie hoch der Mindestlohn ab März 2019 sein wird.

Schon seit dem Jahr 1997 gibt es im Baugewerbe eigene Mindestlöhne. Sie gehen auf das Arbeitnehmer-Entsendegesetz von 1996 zurück und wurden seitdem immer wieder erhöht. Die Regelung zielte damals vor allem darauf ab, einheimische Bauarbeiter vor aus dem Ausland entsandten Billigarbeitskräften zu schützen – und deutsche Unternehmen vor ausländischen Konkurrenten, die mit Dumpinglöhnen die Preise kaputt machen. Da der Bau-Mindestlohn von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt er auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und für aus dem Ausland entsandte Arbeiter.
Wie hoch liegt der Mindestlohn im Baugewerbe?
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die beiden Arbeitgeberverbände der Bau-Branche haben sich auf einen neuen Bau-Mindestlohn geeinigt. Nach der Einigung ist der Mindestlohn für Hilfsarbeiter nun seit Januar 2018 bis März 2019 in zwei Schritten auf 12,20 Euro gestiegen, was nach Angaben der Arbeitgeber einer jährlichen Erhöhung von rund vier Prozent entspricht. Für Facharbeiter klettert die Untergrenze in Westdeutschland um rund 1,7 Prozent pro Jahr auf 15,20 Euro, in Berlin auf 15,05 Euro. Der Tarifvertrag läuft bis Ende 2019.