Am 20. 11. 2018 wurde die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt ab dem 1. 1. 2019 ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 Euro brutto und ab dem 1. 1. 2020 von 9,35 Euro brutto.

Am 20. 11. 2018 wurde die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt ab dem 1. 1. 2019 ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 Euro brutto und ab dem 1. 1. 2020 von 9,35 Euro brutto.
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