Umsatzsteuer

In Fällen von Scheinselbständigkeit erteilen die Scheinselbständigen regelmässig Rechnungen an Ihre Auftraggeber, oftmals weisen sie darin Umsatzsteuer aus – bei Scheinselbständigkeit zu Unrecht. Dem Rechnungsempfänger steht dann kein Vorsteuerabzug zu. Zieht er die Vorsteuer dennoch, erfüllt das den Tatbestand der Umsatzsteuer-Hinterziehung. Das gilt ebenso, wenn ein Unternehmen sich Scheinrechnungen erteilen lässt, um Schwarzlöhne abzudecken (sog. Abdeckrechnungen).

Bitte folgen oder weitersagen

RSS
EMAIL
TWITTER
Follow Me
LINKEDIN

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen